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Das Mutterschutzgesetz soll Frauen in der Schwangerschaft vor Gefährdungen und Überlastung schützen.
Sobald Sie Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt haben, dass Sie schwanger sind, sind Sie unkündbar.
Bitte sprechen Sie mit uns über evtl. Probleme am Arbeitsplatz!
Besonders Mobbing aufgrund einer Schwangerschaft stellt eine sehr grosse Belastung dar. Wenn Sie davon betroffen sind, sollten Sie die Situation nicht einfach hinnehmen, sondern sich aktiv Unterstützung holen.
Landesspezifische gesetzliche Veränderungen haben dazu geführt, dass Frauen, die beruflich mit Kindern arbeiten, zu Beginn der Schwangerschaft auf ihren Immunstatus bzgl. risikoreicher Infektionskrankheiten überprüft werden müssen. Zusätzlich zu den üblichen Vorsorgeuntersuchungen sind diese in der Regel Kontrollen zu Windpocken, Ringelröteln, Masern, Mumps und Zytomegalie. Die Kosten dieser Untersuchungen muss der Arbeitgeber übernehmen. Sollte kein ausreichender Infektionsschutz vorliegen, muss der Arbeitgeber Ihnen einen anderen Arbeitsplatz - z.B. eine Bürotätigkeit - zur Verfügung stellen, oder, wenn dies nicht möglich ist, ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrem Arbeitgeber, welche Maßnahmen vorgesehen sind und wie die Kostenerstattung abgewickelt wird.
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